Impressum

Jessica Prägitzer

Uhlandstr. 20

73110 Hattenhofen

 

Telefon:  0174 2715244 ( wenn es möglich ist, bitte WhatsApp Nachricht )
E-Mail: fotografie@jessica-praegitzer@gmx.de


HINWEIS AUF EU-STREITSCHLICHTUNG

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere Emailadresse lautet: fotografie@jessica-praegitzer@gmx.de


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Twitter bietet Ihnen unter nachfolgendem Link die Möglichkeit, Ihre Datenschutzeinstellungen selbst festzulegen: http://twitter.com/account/settings.


Auskunftsrecht
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Quelle: www.juraforum.de

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB beziehen sich auf alle Bereiche der Hochzeitsfotografie, der Fotoreportage, der Familien- und Kinderfotografie sowie allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten der Fotografin Natalie Milde, Siegelsbacher Str. 9, 74906 Bad Rappenau – nachfolgend Fotograf genannt.
(2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle dem Fotografen sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gem. §§ 278, 831 BGB erteilten Aufträge sowie für alle mit diesem Personenkreis geschlossenen Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen aller Art mit jeglichen Vertragsparteien, auch wenn diese nicht erneut ausdrücklich in die sepatere Vereinbarung aufgenommen werden. Durch Entgegennahme der Lieferung bzw. der Dienstleistung durch den Auftraggeber sowie jeglichen Vertragsabschluss mit dem Fotografen gelten die AGB als vereinbart, sofern ihnen nicht umgehend und ausdrücklich wiedersprochen wird.
(3) Fotos im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form bzw. in welchem Medium sie hergestellt wurden oder vorliegen. Dazu gehören insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, sowie alle weitere Produkte dieser Art.
(4) Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen. Reklamationen und/oder Mangelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung bzw. Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(5) Auf Veranstaltungen wie insbesondere Hochzeiten oder anderen Feiern besteht keine Garantie auf Ablichtung aller anwesenden Gäste. Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Fotograf bemüht, dies zu erzielen, obschon kein rechtlicher Gewährleistungsanspruch eingeräumt wird.
(6) Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder durch Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
(7) Bei Hochzeiten, Fotoreportagen sowie Studioaufnahmen jeglicher Art sind bis zu 30 Minuten der vereinbarten Arbeitszeit dem Fotografen für Aufbau und Vorbereitung vorbehalten.
(8) Sämtliche Rechte bezüglich Auswahl und Herausgabe der Fotos sind einzig dem Fotografen vorbehalten. Ausnahmen gelten nach Absprache.
(9) Der Fotograf ist nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Sobald das Bildmaterial vertragsgemäß an den Auftraggeber übergeben wurde, ist der Fotograf nicht länger verpflichtet das Material zu archivieren.

§ 2 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Rücktritt
(1) Dem Fotografen stehen umfangreiche Urheberrechte an den Fotos i.S.d. Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/ oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen an den Auftraggeber über.
(4) Der Fotograf darf sämtliche von ihm erstellte Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration vollumfänglich verwenden. Ausnahmen hiervon gelten lediglich nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Fotografen.
§ 3 Honorare
(1) Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website bzw. mitgeteilten Paketpreisen des Fotografen zu finden sind.
(2) Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern i.S.d. § 13 BGB inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und der Aufnahmegebühr je angefangener Arbeitsstunde in Höhe von 45,- Euro.
(3) Die Gebühr für Studioaufnahmen sind vor Ort in bar zu entrichten, der Auftraggeber entscheidet sich vorab für ein von ihm auszuwählenden Paket, Nachzahlungen können binnen 7 Tagen getätigt werden.
(4) Bei Auftragen zur Hochzeitsfotografie sowie einer Fotoreportage wird eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes fällig. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief, was zur Fälligkeit der Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung führt. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin bzw. Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, ungeachtet ob bis dahin eine entsprechende Rechnung bereits vorliegt.
(5) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
(6) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten auch außergerichtlicher anwaltlicher Intervention sind vom Auftraggeber zu tragen.
(7) Bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos sowie sonstige Waren Eigentum des Fotografen.

(8) Rabatte sowie Aktionspreise jedweder Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. Gutscheine sind ab dem Erstelldatum zwölf Monate gültig.
(9) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er stets die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält hiervon unabhängig den vollen Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(10)Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
(11)Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 35% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu bezahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Hochzeiten bzw. Fotoreportagen.
(12)Für Studioaufnahmen, Fotoreportagen und allen damit verbundenen Dienstleistungen des Fotografen ist die Aufnahmegebühr von 45,- € je angefangene Stunde im vereinbarten Honorar enthalten. Entscheidet sich der Auftraggeber nach dem Fotoshooting zum Rücktritt vom Vertrage, fallen die Kosten für Aufnahme, Vorbereitung, Arbeitszeit und Anfahrt ungeachtet dessen vollumfänglich an.
§ 4 Haftung
(1) Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist.
(2) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit geprüfter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflusse,Verkehrsstörungen etc., auch bei Familienangehörigen des Fotografen, der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser – soweit vom Kunden erwünscht – um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch hierauft besteht jedoch nicht.
(3) Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schaden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
(4) Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und hierbei nur für vorsätzliches oder grob fahrlassiges Verhalten. Der Schadenersatz hierbei bemisst sich grundsätzlich nach sachverhaltsbezogenem Materialwert.

(5) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Ruckseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
(6) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahrtragung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, in welcher Form und durch welchen Dienstleister die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hierbei ausgeschlossen.
(7) Beanstandungen aller Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
(8) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Eine Reklamation ist hierbei ausgeschlossen, da es sich um keinen Fehler des Werkes handelt.
(9) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Nebenpflichten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen trägt der Auftraggeber.
(2) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 6 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
(2) Für alle nicht in diesen AGB geregelten Umstände tritt die gesetzliche Regelung des BGB in Kraft.
(3) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(4) Bei etwaiger Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleiben die sonstigen Regelungen unberührt in Kraft.
(5) Diese AGB gelten ab dem 12.08.2021. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.


Uhingen 12.08.2021
Jessica Prägitzer Fotografie, Uhlandstr. 20, 73110 Hattenhofen